Als Untergrenze EUR 50,-- pro eingeladenem Gast (man sagt, dass eigentlich für die Gastgeber
nach Abzug der Kosten für die Feier pro Gast noch ca. EUR 50,-- als "echtes Geschenk" übrig bleiben sollten).
Bei meinem Trauzeugen habe ich daher bei SEINER Hochzeit auf EUR 100,,-- erhöht, allerdings auch vor
dem Hintergrund dass da bald Nachwuchs ansteht ;-).
nach Abzug der Kosten für die Feier pro Gast noch ca. EUR 50,-- als "echtes Geschenk" übrig bleiben sollten).
Bei meinem Trauzeugen habe ich daher bei SEINER Hochzeit auf EUR 100,,-- erhöht, allerdings auch vor
dem Hintergrund dass da bald Nachwuchs ansteht ;-).